Gesetze & Vorschriften

Viele Hauseigentümer erhalten einen Feuerstättenbescheid und fragen sich: Was muss ich jetzt tun? Welche Vorschriften gelten für mich? Die wichtigsten Regelungen finden Sie hier kompakt und verständlich erklärt.

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz unterscheidet zwei Arten von Aufgaben: hoheitliche Pflichtaufgaben (Kehrung, Überprüfung, Messung, Feuerstättenschau) und freie Dienstleistungen.

Seit der Reform 2013 gilt: Für Pflichtaufgaben ist Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger verantwortlich. Für zusätzliche Leistungen wie Heizkesselreinigung oder Energieberatung können Sie jeden eingetragenen Schornsteinfeger beauftragen.

1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)

Die 1. BImSchV regelt, welche Grenzwerte Heizungsanlagen einhalten müssen und wie oft Abgasmessungen fällig sind.

Für Sie als Hauseigentümer wichtig: Ältere Heizkessel müssen festgelegte Emissionsgrenzwerte erfüllen oder außer Betrieb genommen werden. Für Kaminöfen gilt: entweder eine gültige Typprüfung oder eine Nachrüstung mit Partikelabscheider.

Feuerstättenbescheid

Der Feuerstättenbescheid ist das amtliche Dokument, das festlegt, welche Arbeiten an Ihren Feuerungsanlagen wann durchgeführt werden müssen.

Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, diese Arbeiten fristgerecht zu veranlassen und die Nachweise aufzubewahren. Sprechen Sie uns an – wir erläutern Ihnen Ihren Bescheid gerne.

Feuerstättenschau

Alle 3,5 Jahre führen wir die Feuerstättenschau durch: eine umfassende Prüfung aller Feuerungsanlagen in Ihrem Gebäude auf sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb.

Das Ergebnis bildet die Grundlage für Ihren neuen Feuerstättenbescheid.

Kehrordnung Hessen

Die Hessische Kehrordnung legt fest, wie oft Ihre Anlage gekehrt werden muss. Die Häufigkeit hängt von Art und Nutzung der Anlage ab.

Was das für Sie konkret bedeutet, steht in Ihrem Feuerstättenbescheid – oder fragen Sie uns direkt. Wir erklären es Ihnen gerne.

Energieeinsparverordnung (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fasst frühere Regelungen zusammen und setzt energetische Anforderungen für Gebäude und Heizungsanlagen – einschließlich Austauschpflichten für alte Heizkessel.

Als Schornsteinfegerbetrieb prüfen wir, ob Ihre Anlage den geltenden Anforderungen entspricht, und informieren Sie neutral über notwendige Schritte.

Die Schornsteinfeger-Innung

Das Schornsteinfeger-Handwerk ist in Innungen organisiert – zuständig für Ausbildung, Qualitätsstandards und Weiterbildung aller Mitgliedsbetriebe.

Was ist eine Innung?

Die Schornsteinfeger-Innung ist die berufsständische Organisation des Schornsteinfeger-Handwerks auf regionaler Ebene. Sie vertritt die Interessen der Mitgliedsbetriebe, organisiert die Berufsausbildung und sorgt für die Einhaltung von Qualitätsstandards.

Innungsbetriebe verpflichten sich zur Einhaltung der Innungsordnung und zur regelmäßigen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.

Bundesverband

Auf nationaler Ebene vertritt der Zentralinnungsverband des Schornsteinfeger-Handwerks (ZIV) die Interessen des Berufsstands gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Meisterpflicht & Ausbildung

Der Beruf des Schornsteinfegers ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Für die selbstständige Führung eines Betriebs ist der Meistertitel erforderlich.

Die Ausbildung zum Schornsteinfeger dauert 3 Jahre und vermittelt neben den handwerklichen Fertigkeiten auch Kenntnisse in Umweltschutz, Brandschutz, Messtechnik und Energieberatung. Der Gesellenbrief kann dann mit weiterer Erfahrung zum begehrten Meisterbrief ausgebaut werden.

Kreishandwerkerschaft Fulda

Die Schornsteinfeger-Innung in unserer Region ist der Kreishandwerkerschaft Fulda-Hünfeld angeschlossen. Sie finden dort weitere Informationen zum Handwerk und zu eingetragenen Betrieben.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss mein Kamin gekehrt werden?

Das hängt von Ihrer Anlage ab. Festbrennstoffanlagen werden in der Regel 2–3 Mal jährlich gekehrt, Öl- und Gasheizungen 1–2 Mal. Den genauen Rhythmus finden Sie in Ihrem Feuerstättenbescheid – oder fragen Sie uns direkt.

Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?

Für Pflichtaufgaben laut Feuerstättenbescheid (Kehrung, Überprüfung, Messung) ist Ihr Bezirksschornsteinfeger zuständig. Für zusätzliche Leistungen wie Heizkesselreinigung oder Energieberatung können Sie frei wählen.

Was passiert bei der Feuerstättenschau?

Unser Team prüft alle Feuerstätten im Gebäude auf sicheren, ordnungsgemäßen Betrieb. Das klingt formell – in der Praxis ist es ein Rundgang durchs Haus mit verständlicher Rückmeldung. Die Ergebnisse fließen in den neuen Feuerstättenbescheid ein.

Mein alter Heizkessel muss ausgetauscht werden – was nun?

Das ist häufiger, als viele denken. Sprechen Sie uns an: Wir erläutern Ihnen die geltenden Anforderungen und informieren Sie über mögliche Förderungen (BAFA, KfW). Als Schornsteinfeger sind wir neutral – wir empfehlen keine bestimmten Hersteller.

Frage offen geblieben?

Kein Problem. Rufen Sie an oder schreiben Sie – wir antworten persönlich.